Zollabwicklung: China gewinnt als Exportmarkt weiter an Bedeutung
23. April 2014Wie auch schon in den letzten Jahren birgt der anhaltende wirtschaftliche Aufstieg Chinas für Deutschland und viele andere Länder weiterhin sehr großes Potential. Auch das erwartete BIP-Wachstum von 7,5% in 2014 lässt keinen Zweifel zu, dass sich diese Entwicklungen in den kommenden Jahren nicht gravierend ändern werden. Diese Annahme wird unterstützt durch die Auswertungen der ersten Monate diesen Jahres 2014, welche zeigt, dass die chinesischen Importe um etwa 10 % gestiegen sind.
Mittlerweile ist China weltweit zum zweitgrößten Warenimporteur aufgestiegen und die Wachstumsprognosen in den wichtigen Branchen wie der Automobilindustrie, der Medizintechnik, Maschinen und Anlagen und anderer hochwertiger Verbrauchsgüter bieten nach wie vor viele Chancen. Nach einer Aussage von Germany Trade & Invest (GTAI) ist China für Deutschland mit einem Liefervolumen von 70 Mrd. Euro China inzwischen der fünftwichtigste Exportmarkt geworden.
Doch bevor Hersteller von Waren diese nach China exportieren, muss im Vorhinein genau geprüft werden, welche Voraussetzungen für den Export nach China erfüllt werden müssen. Auch sollte vorab eine mögliche Zertifizierungs- oder Registrierungspflicht abgeklärt werden, um eventuelle Einfuhrproblemen und Verzögerungen beim chinesischen Zoll zu vermeiden.
Bei den verpflichtenden Zertifizierungen für den chinesischen Markt kann es sich beispielsweise um die CCC-Zertifizierung (China Compulsory Certificate) handeln. Hier werden die jeweiligen zertifizierungspflichtigen Produktgruppen durch einen offiziellen Katalog der AQSIQ (General Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine) und der CNCA (Certification and Accreditation Administration) festgelegt. Für die Überprüfung der Zertifizierungspflicht sollten zudem auch der aktuell gültige chinesische nationale GB Standard (GB steht für Guobiao) und die jeweilige Implementierungsvorschrift berücksichtigt werden. Von einer Überprüfung der CCC Pflicht allein auf der Basis der Zolltarifnummer wird abgeraten, da diese durch die Zollbehörde in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden, diese Änderungen aber nicht automatisch von der CNCA und AQSIQ abgeglichen werden. Dies kann dazu führen, dass nicht zertifizierungspflichtige Produkte im Zoll festgehalten werden und ein CCC-Zertifikat verlangt wird.
Für bestimmte elektronische und medizinische Produkte sind zudem die CEL-Zertifizierung (China Energy Label) und CFDA-Zertifizierung (China Food and Drug Administration) relevant.
Für den Fall, dass der Versand von gebrauchten mechanischen und elektronischen Produkten geplant ist, muss neben den verschiedenen Zertifizierungsvorschriften zusätzlich eine Vorversandkontrolle durch eine von der chinesischen Behörde autorisierte Instanz durchgeführt werden.
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