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Totales Einfuhrverbot für feste Abfälle in China bekannt gegeben

4. Februar 2021

 
Das Gesetz der Volksrepublik China über die Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch feste Abfälle trat am 1. September 2020 in Kraft. Das Gesetz regelt folgendes:

  1. Verbot des Imports von festen Abfällen auf jeglichem Weg. Verbot der Einbringung von festen Abfällen außerhalb Chinas nach China zur Verkippung, Ablagerung und Entsorgung.
  2. Das Ministerium für Ökologie und Umwelt stellt die Annahme und Genehmigung von Anträgen auf Importlizenzen für feste Abfälle, die als Rohstoffe in eingeschränkten Importkategorien verwendet werden können, ein.
  3. Zollsonderüberwachungsbereiche und Orte der Überwachung unter Zollverschluss innerhalb der Einheit, die durch den nicht ins Ausland verbrachten festen Abfall erzeugt wird, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der inländischen Abfallwirtschaft. Der nicht ins Ausland verbrachte feste Abfall, der von Einheiten im speziellen Zollüberwachungsbereich und im Bereich der Überwachung unter Zollverschluss (einschließlich Zollverschlussbereich, umfassender Zollverschlussbereich und anderer spezieller Zollüberwachungsbereich und Logistikzentrum unter Zollverschluss (Typ A/B), Zolllager und anderer Bereich der Überwachung unter Zollverschluss) erzeugt wird, muss in Übereinstimmung mit den relevanten inländischen Vorschriften für feste Abfälle gehandhabt werden. Für feste Abfälle, die außerhalb des Gebiets gelagert, verwertet oder entsorgt werden müssen, sollten die entsprechenden Verfahren mit der lokalen Verwaltungsabteilung des speziellen Zollüberwachungsgebiets und des Überwachungsgebiets unter Zollverschluss abgewickelt werden, und der Zoll wird die entsprechenden Genehmigungsdokumente nicht mehr prüfen.
  4. Für feste Abfälle, die im Rahmen von Produktionsvorgängen von Einheiten, die Reparatur- und Wiederaufbereitungsvorgänge unter Zollverschluss durchführen, außerhalb der besonderen Überwachungsgebiete und des Überwachungsgebiets unter Zollverschluss anfallen und nicht wieder außer Landes verbracht werden, gelten die Bestimmungen von Absatz 3.

Diese Bekanntmachung trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
Das Ergebnis der Bekanntmachung ist, dass keine Anträge auf GACC/ AQSIQ Registrierung für Exporteure von festen Abfälle in China mehr bearbeitet werden und bestehende Registrierungen ihre Gültigkeit verlieren.

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MPR Author

About the author: Julian Busch is founder and managing director of MPR China Certification GmbH
Publisher: MPR China Certification GmbH

Tel.: +49 69 271 37 69 150

E-Mail: info@china-certification.com
Web: www.china-certification.com