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TC11: Aktualisierung von CCC Standards für Fahrzeuge und Komponenten in China

20. Dezember 2024

Das Technische Komitee 11 der National Certification and Accreditation Administration (TC11) hat eine Ankündigung mit Aktualisierungen der CCC-Produktzertifizierungsstandards für Fahrzeuge und deren Komponenten in China veröffentlicht.

Im Einklang mit den Bemühungen, die Qualität und Sicherheit von Automobilprodukten zu verbessern, hat China Aktualisierungen und Ergänzungen der obligatorischen Produktzertifizierungsstandards für Fahrzeuge und deren Komponenten angekündigt. Diese Änderungen konzentrieren sich auf die Straffung der Zertifizierungsanforderungen und die Anpassung an neu herausgegebene Normen. Insbesondere spiegeln die aktualisierten Standards Anpassungen wider, um sie an die neuesten Versionen der Vorschriften in Bezug auf Fahrzeugsicherheit, Emissionen und Komponentenleistung anzupassen. Zu den betroffenen Automobilprodukten gehören unter anderem Straßenbeleuchtungs-, Lichtsignal- und Reflexlichtschranken, Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme, Kinderrückhaltesysteme, Pkw-Reifen, Traktionsbatterien von Elektrofahrzeugen, Kraftfahrzeugmotoren und Antriebsmotoren sowie Antriebsmotorsysteme für Elektrofahrzeuge. Fahrzeuge und deren Komponenten benötigen in der Regel eine CCC-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf auf dem chinesischen Markt zugelassen zu werden.

Die Umsetzungstermine für die genannten Produktkategorien gelten sowohl für Neu- als auch für Bestandsfahrzeuge. Die Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den regulatorischen Anforderungen entsprechen und den Sicherheits- und Qualitätsstandards in China entsprechen. Die Aktualisierungen zielen darauf ab, die Zertifizierungsverfahren zu vereinfachen und Inkonsistenzen bei der Produktbewertung zu beheben und gleichzeitig Sicherheits- und Qualitätsbenchmarks beizubehalten.

Weitere Informationen darüber, wie sich die CCC-Zertifizierung, die CCC-Self-Declaration oder die freiwillige CQC und CCAP Zertifizierung auf Ihr Unternehmen auswirken könnte, oder Informationen über die CCC-Zertifizierung im Allgemeinen, befinden sich in unserem Newsbereich. Dort finden Sie zweimal pro Woche aktuelle Informationen.

Bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Details und Beratung zu kontaktieren. Sie können uns per E-Mail oder Chat anschreiben, oder anrufen unter +49692713769150.

Sie können sich auch unsere kostenlose CCC-Broschüre ansehen, die Sie als PDF-Datei herunterladen können. (Die Broschüre enthält auch Informationen zur CCC Self-Declaration und der freiwilligen CQC- und CCAP-Zertifizierung.)

Hier finden Sie eine Teilübersicht über einige der Produkte, die von den Überarbeitungen betroffen sind, einschließlich der Implementierungstermine.

Bitte beachten Sie: Bei dem folgenden Text handelt es sich um eine interne Übersetzung. Wir übernehmen keine Haftung für Unstimmigkeiten oder Ungenauigkeiten.

Standard Nr.NameErsetzt folgende Standards:ImplementierungsdatumAnforderungen an die Übergangsphase zur neuen NormimplementierungZusätzliche Tests erfordert unter folgenden BedingungenImplementierungs-Voraussetzungen
GB 4599-2024Fahrbahnbeleuchtungseinrichtungen und -systeme für KraftfahrzeugeGB 4599-2007 Scheinwerfer für Kraftfahrzeuge mit Glühlampen
GB 21259-2007 Scheinwerfer mit Gasentladungsleuchten für Kraftfahrzeuge
GB 25991-2010 Kfz-Scheinwerfer mit LED-Lichtquellen und/oder LED-Modulen
GB/T 30036-2013 Adaptive Frontbeleuchtungssysteme für Kraftfahrzeuge
GB/T 30511-2014 Photometrische Eigenschaften von Abbiegeleuchten für Kraftfahrzeuge
GB 4660-2016 Nebelscheinwerfer für Kraftfahrzeuge mit Glühlampen
01.07.2025Ab dem Zeitpunkt der Einführung dieses Dokuments muss die neue Typprüfung von Nebelscheinwerfern und Abbiegeleuchten diesem Dokument entsprechen. Bei neu in Auftrag gegebenen typgeprüften Lampen für Abblendlicht und Fernlicht beginnt die Umsetzung 19 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments. Bei Straßenbeleuchtungseinrichtungen und -systemen für Fahrzeuge, die bereits die Typprüfung bestanden haben, beginnt die Umsetzung 37 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments. Bei neu erteilten Typgenehmigungen und Modellen, die bereits typgenehmigt wurden, beginnt die Umsetzung 37 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments.Glühlampenscheinwerfer, Gasentladungsscheinwerfer, LED-Scheinwerfer, Nebelscheinwerfer der Klasse B, AFS-Scheinwerfer (Adaptives Frontbeleuchtungssystem) und Kurvenleuchten müssen gemäß der neuen Fassung der Norm erneut geprüft werden. Andere Lampen werden direkt auf die neue Version umgestellt.Für neu beauftragte Nebelscheinwerfer und Abbiegeleuchten beginnt die Umsetzung am 1. Juli 2025. Für neu beauftragte Abblend- und Fernlichtlampen beginnt die Implementierung am 1. Januar 2027. Für zertifizierte Fahrzeug-Straßenbeleuchtungsgeräte und -systeme beginnt die Implementierung am 1. Juli 2028. Für neu beauftragte typgenehmigte Fahrzeugmodelle beginnt die Umsetzung am 1. Juli 2028.
GB 5920-2024Lichtsignaleinrichtungen und -systeme für Kraftfahrzeuge und KraftfahrzeuganhängerGB 5920-2019 Lichttechnische Merkmale von Begrenzungsleuchten und Schlussleuchten, Begrenzungsleuchten und Bremsleuchten für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
GB 15235-2007 Photometrische Eigenschaften von Rückfahrscheinwerfern für Kraftfahrzeuge
GB 11554-2008 Photometrische Eigenschaften der Nebelschlussleuchte für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger
GB 17509-2008 Photometrische Eigenschaften von Fahrtrichtungsanzeigern für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
GB 18408-2015 Photometrische Merkmale von Einrichtungen zur Beleuchtung der hinteren amtlichen Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
GB 18409-2013 Photometrische Eigenschaften von Standleuchten für kraftbetriebene Fahrzeuge
GB 18099-2013 Photometrische Eigenschaften von Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
GB 23255-2019 Photometrische Eigenschaften von Tagfahrleuchten für kraftbetriebene Fahrzeuge
01.07.2025Ab dem Zeitpunkt der Anwendung dieses Dokuments müssen neu in Betrieb genommene typgenehmigte Fahrzeuge und Anhänger, die Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Blinkleuchten, Umrissleuchten, Standleuchten, Tagfahrleuchten, Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen, Nebelschlussleuchten, langsam fahrende Leuchtkörper, Seitenmarkierungsleuchten, optische Signalgeber und Fahrzeuglichtsignalsysteme verwenden, diesem Dokument entsprechen. Bei neu beauftragten typgenehmigten Rückfahrscheinwerfern und Bremsleuchten beginnt die Umsetzung 19 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments. Für Fahrzeuge und Leitlichtsignalsysteme, die bereits die Typgenehmigung bestanden haben, beginnt die Umsetzung 37 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments. Bei neu beauftragten typgenehmigten Fahrzeugmodellen beginnt die Umsetzung ebenfalls 37 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments. Bei Fahrzeugmodellen, für die die Typgenehmigung bereits erteilt wurde, beginnt die Umsetzung 37 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments.Begrenzungsleuchten mit Emblemlampen, die die Leuchtfläche erloschener Emblemlampen ausgleichen (Emblemlampen können unabhängig voneinander gesteuert werden); Bremsleuchten des Typs S1, S2 erfordern eine zusätzliche Messung des Sichtbereichs, Bremsleuchten des Typs S4 erfordern eine zusätzliche Messung des Mindestwerts; Fahrzeugrückfahrscheinwerfer des Typs MI erfordern eine zusätzliche Messung der Lichtverteilung auf der Fahrbahnoberfläche; Rückfahrscheinwerfer mit LED-Lichtquellen müssen der aktualisierten Fassung der Norm entsprechen. Für sequentielle Blinkleuchten der Klasse 5 müssen die Prüfungen nach der aktualisierten Norm durchgeführt werden. Bei Blinkleuchten, die nacheinander geschaltet werden, sind die Prüfanforderungen für das Verfahren zur Anzeige des Sequenzsignals einzuhalten. Bei Blinkleuchten des Typs 2B ist eine zusätzliche Messung des Mindestwertes erforderlich. Kfz-Kennzeichenlampen mit neuer Energie müssen gemäß der aktualisierten Version der Norm getestet werden. Andere Lampen werden direkt auf die neue Version aktualisiert.Für die Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Blinkleuchten, Umrissleuchten, Standleuchten, Tagfahrleuchten, Kennzeichenbeleuchtungsleuchten, Nebelschlussleuchten, Langsamfahrleuchten, Seitenmarkierungsleuchten, optische Signalgeber und Lichtsignalsysteme für Fahrzeuge, die in Personenkraftwagen und Anhängern verwendet werden, werden die neu beauftragten Produkte ab dem 1. Juli eingeführt 2025. Für Rückfahrscheinwerfer und Bremsleuchten werden ab dem 1. Januar 2027 neu beauftragte Produkte eingeführt. Für bereits zertifizierte Lichtsignalanlagen für Fahrzeuge und Anhänger beginnt die Implementierung am 1. Juli 2028. Für neu beauftragte und zertifizierte Fahrzeugtypen beginnt die Implementierung ebenfalls ab dem 1. Juli 2028.
GB 11564-2024Reflexlichtschranken und Kennzeichnungen für KraftfahrzeugeGB 11564-2008 Rückstrahler für Kraftfahrzeuge
GB 19151-2003 Warndreiecke für Kraftfahrzeuge
GB 23254-2009 Retroreflektierende Markierungen für LKW und Anhänger
GB 25990-2010 Rückmarkierungsschilder für Fahrzeuge und deren Anhänger
01.07.2025Bei neu beauftragten typgeprüften retroreflektierenden Einrichtungen beginnt die Umsetzung ab dem Datum der Inkraftsetzung dieses Dokuments. Bei retroreflektierenden Einrichtungen, die bereits die Typgenehmigung bestanden haben, beginnt die Umsetzung 37 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments. Bei neu beauftragten typgenehmigten Fahrzeugmodellen beginnt die Umsetzung 13 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments. Bei Fahrzeugmodellen, die bereits eine Typgenehmigung erhalten haben, beginnt die Umsetzung 37 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments.Die Wiederholungsprüfung ist gemäß der neuen Fassung der Norm durchzuführen.Für neu beauftragte retroreflektierende Geräteprodukte beginnt die Implementierung am 1. Juli 2025. Für zertifizierte retroreflektierende Geräteprodukte beginnt die Implementierung am 1. Juli 2028. Für neu beauftragte Fahrzeugmodelle beginnt die Implementierung am 1. Juli 2026. Für zertifizierte Fahrzeugmodelle beginnt die Implementierung am 1. Juli 2028.
GB 14166-2024Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme für die Insassen von KraftfahrzeugenGB 14166-2013 Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Kinderrückhaltesysteme und ISOFIX-Kinderrückhaltesysteme für Insassen von Kraftfahrzeugen01.07.2025Für neu beauftragte typgenehmigte Fahrzeugmodelle der Klassen M1 und N1 werden die Anforderungen der Abschnitte 6.1.8, 6.4.1.2 und 6.4.1.3 25 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments umgesetzt, während andere Anforderungen ab dem Datum der Umsetzung dieses Dokuments in Kraft treten. Für neu beauftragte typgenehmigte Fahrzeugmodelle der Klassen M2, M3, N2 und N3 werden die Anforderungen der Abschnitte 6.1.8 und 6.4.1.2 25 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments umgesetzt, während andere Anforderungen ab dem Datum der Umsetzung dieses Dokuments in Kraft treten. Für die bereits typgenehmigten Fahrzeugmodelle der Klassen M und N, mit Ausnahme der Vorschriften der Abschnitte 6.1.8, 6.4.1.2 und 6.4.1.3, beträgt das Umsetzungsdatum 13 Monate nach dem Tag des Inkrafttretens dieses Dokuments.Die Komponenten des Sicherheitsgurts werden direkt auf die neue Version aktualisiert. Der gesamte Fahrzeugeinbau ist gemäß der neuen Fassung der Norm erneut zu prüfen.Für neu beauftragte Fahrzeugmodelle M1 und N1 werden die Anforderungen von 6.1.8, 6.4.1.2 und 6.4.1.3 ab dem 1. Juli 2027 umgesetzt, während andere Anforderungen am 1. Juli 2025 in Kraft treten. Für die neu beauftragten Fahrzeugmodelle M2, M3, N2 und N3 werden die Anforderungen von 6.1.8 und 6.4.1.2 ab dem 1. Juli 2027 umgesetzt, während andere Anforderungen am 1. Juli 2025 in Kraft treten. Für zertifizierte M- und N-Fahrzeugmodelle beginnt die Implementierung mit Ausnahme der Anforderungen von 6.1.8, 6.4.1.2 und 6.4.1.3 am 1. Juli 2026.
GB 14167-2024Verankerungen von Sicherheitsgurten und Rückhaltesystemen für Insassen von KraftfahrzeugenGB 14167-2013 Verankerungen für Sicherheitsgurte, ISOFIX-Verankerungssysteme und ISOFIX-Verankerungen für Fahrzeuge01.07.2025Für neu beauftragte typgenehmigte Fahrzeugmodelle der Klasse M1 werden die Einbauvorschriften für die i-Size-Sitzplätze in Abschnitt 4.2.2 25 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments umgesetzt, während andere Anforderungen ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments in Kraft treten. Für neu beauftragte typgenehmigte Fahrzeugmodelle der Klassen M2, M3 und N beginnt die Umsetzung ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments. Für zertifizierte M- und N-Fahrzeugmodelle werden andere Anforderungen mit Ausnahme der Anforderungen an den Einbau der i-Size-Sitzposition in Abschnitt 4.2.2 13 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments umgesetzt.Verankerungspunkte des Sicherheitsgurts: Bei Fahrzeugen mit seitlich gerichteten Sitzen ist eine zusätzliche Prüfung der zur Seite gerichteten Verankerungspunkte des Sicherheitsgurts erforderlich. i-Size-bezogene Artikel müssen gemäß der neuen Version der Norm erneut getestet werden.Für neu beauftragte M1-Fahrzeugmodelle werden die Einbauanforderungen für die i-Size-Sitzplätze in 4.2.2 ab dem 1. Juli 2027 umgesetzt, während andere Anforderungen ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten. Für die neu beauftragten Fahrzeugmodelle M2, M3 und N beginnt die Implementierung am 1. Juli 2025. Für bereits zertifizierte M- und N-Fahrzeugmodelle beginnt die Implementierung mit Ausnahme der Anforderungen an den Einbau der i-Size-Sitzposition in 4.2.2 am 1. Juli 2026.
GB 27887-2024Kinderrückhaltesysteme für KraftfahrzeugeGB 27887-2011 Rückhalteeinrichtungen für Kinder insassen von Kraftfahrzeugen01.07.2025Für neu beauftragte typgenehmigte Produkte (mit Ausnahme von integrierten Typen) beginnt die Implementierung ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments. Für typgeprüfte Produkte (mit Ausnahme von Einbauten), die bereits zertifiziert wurden, beginnt die Implementierung 13 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments. Bei neu in Auftrag gegebene typgenehmigten Fahrzeugmodellen mit eingebauten Kinderrückhaltesystemen beginnt die Umsetzung ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments. Bei typgenehmigten Fahrzeugmodellen mit eingebauten Kinderrückhaltesystemen, die bereits zertifiziert wurden, beginnt die Umsetzung 25 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments.Die Wiederholungsprüfung ist gemäß der neuen Fassung der Norm durchzuführen.Für neu beauftragte Fahrzeugmodelle (mit Ausnahme von Einbautypen) beginnt die Implementierung am 1. Juli 2025. Für zertifizierte Fahrzeugmodelle (mit Ausnahme von Einbauten) beginnt die Implementierung am 1. Juli 2026. Für neu beauftragte Fahrzeugmodelle mit eingebauten Kinderrückhaltesystemen beginnt die Implementierung am 1. Juli 2025. Für zertifizierte Fahrzeugmodelle mit eingebauten Kinderrückhaltesystemen beginnt die Implementierung am 1. Juli 2027.
GB 9743-2024Pkw-Reifen GB 9743-2015 PKW-Reifen01.05.2025Mit Ausnahme von 4.6 und 4.7 in diesem Dokument müssen alle anderen Klauseln für neu produzierte Reifen ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments angewendet werden. Die Umsetzung von 4.6 und 4.7 auf den neu produzierten Reifen beginnt 12 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments.Umgesetzt in Übereinstimmung mit dem Beschluss Nr. TC14-2024-01.Für neu beauftragte und zertifizierte Fahrzeugmodelle werden die Anforderungen mit Ausnahme von 4.6 und 4.7 ab dem 1. Mai 2025 umgesetzt; Die Ziffern 4.6 und 4.7 werden ab dem 1. Mai 2026 umgesetzt.
GB/T 31486-2024Anforderungen an die elektrische Leistung und Prüfverfahren für die Traktionsbatterie eines Elektrofahrzeugs GB/T 31486-2015 Technische Anforderungen und Prüfverfahren für die Traktionsbatterie von Elektrofahrzeugen Elektrische Leistung01.04.2025-Die Wiederholungsprüfung ist gemäß der neuen Fassung der Norm durchzuführen.Für neu beauftragte Fahrzeugmodelle beginnt die Implementierung am 1. April 2025. Für bereits zertifizierte Fahrzeugmodelle beginnt die Implementierung am 1. April 2026.
GB/T 17692-2024Messverfahren der Nutzleistung für Kraftfahrzeugmotoren und AntriebsmotorenGB/T 17692-1999 Messverfahren für die Nutzleistung von Kraftfahrzeugmotoren01.01.2025-Für Automobilmotoren können Einstoffmotoren und Diesel-Erdgas-Dual-Fuel-Motoren ohne Dieselmodus, bei dem ihre angegebene maximale Nettoleistung eine einzige Geschwindigkeit beträgt, direkt gemäß der neuen Norm aktualisiert werden. Für die oben genannten aufgeladenen Motoren mit Kompensationssystemen wurde in der neuen Fassung der Norm die Korrekturformel für die Leistung überarbeitet. In diesem Fall ist es notwendig, zu überprüfen, ob die berechneten Leistungsergebnisse der neuen Norm die ursprünglichen Werte beeinflussen, und zu bestätigen, dass sie die Normgrenzwerte einhält, ohne dass Differenzialtests erforderlich sind. Wenn der Differenzialtest nicht erforderlich ist, muss nur der Prüfbericht überarbeitet werden. Wenn sie die Normgrenzwerte nicht einhalten, muss eine erneute Prüfung durchgeführt werden.

Für andere als die oben genannten Motoren, bei denen sich die Methoden oder definierten Kriterien erheblich geändert haben, müssen entsprechende Prüfungen gemäß der neuen Norm durchgeführt werden. Bei elektrischen Antriebssystemen entspricht die Nutzleistung der Spitzenleistung des elektrischen Antriebssystems in GB/T 18488.
Für neu beauftragte Fahrzeugmodelle beginnt die Implementierung am 1. Januar 2025. Für bereits zertifizierte Fahrzeugmodelle beginnt die Umsetzung am 1. Januar 2026.
GB/T 18488-2024Antriebsmotorsystem für ElektrofahrzeugeGB / T 18488.1-2015 Antriebsmotorsystem für Elektrofahrzeuge Teil 1: Spezifikation
GB/T 18488.2-2015 Antriebsmotorsystem für Elektrofahrzeuge - Teil 2: Prüfverfahren
28.05.2024-Die Wiederholungsprüfung ist gemäß der neuen Fassung der Norm durchzuführen.Bei neu beauftragten Fahrzeugmodellen beginnt die Umsetzung ab dem Datum der Veröffentlichung des technischen Beschlusses. Bei bereits zertifizierten Fahrzeugmodellen beginnt die Umsetzung 13 Monate nach dem Datum der Veröffentlichung des technischen Beschlusses.
Julian Busch

About the author: Julian Busch is founder and Managing Director of MPR China Certification GmbH Publisher: MPR China Certification GmbH Tel.: +49 69 271 37 69 150 E-Mail: <a href="mailto:info@china-certification.com">info@china-certification.com</a> Web: <a href="https://www.china-certification.com/">www.china-certification.com</a>

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