NAL: Verpflichtende NAL-Zulassung für Telekommunikationsprodukte für den chinesischen Markt
14. März 2014Das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (Ministry of Industry and Information Technology, kurz: MIIT) der V. R. China ist eine seit 2008 existierende Behörde. Sie ist verantwortlich für die Verwaltung und Zusammenschaltung der öffentlichen Telekommunikationsnetze in der V.R. China und verwaltet zudem die Zulassung von Telekommunikationsgeräten für den chinesischen Markt. Dementsprechend ist das MIIT auch für die „Network Access License“ (NAL) für Telekommunikationsprodukte verantwortlich. Dabei handelt es sich um eine verpflichtende Zulassung von Telekommunikationsgeräten, die mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz verbunden werden.
Die ersten drei Produktkategorien für die NAL-Zulassung wurden im Juni 2001 veröffentlicht. Insgesamt gibt es mittlerweile rund 25 Produktkategorien der NAL-Zulassung, welche ungefähr 300 verschiedene Telekommunikationsprodukte beinhalten. Zudem gibt es noch die zusätzliche Unterteilung in zwei Hauptgruppen (normale Geräte / High-end Geräte). Es ist zwingend notwendig, dass betroffene Telekommunikationsprodukte, bevor diese nach China eingeführt werden, über eine NAL-Zulassung verfügen. Derzeit sind lediglich 14 Testlabore in der ganzen
V. R. China autorisiert, den Prozess der NAL-Zulassung durchzuführen. Hervorzuheben ist, dass jedes dieser Testlabore auf eine bestimmte Produktgruppe spezialisiert ist und durch die „Certification and Accreditation Administration“ (CNCA) akkreditiert wurde.
Bei der Beantragung einer NAL-Zulassung wird zwischen vier Hauptbereichen unterschieden: Die Beantragung für die Neuzulassung von normalen oder High-end Geräten, die Beantragung zur Änderung von bereits bestehenden Zulassungen bezüglich modifizierter Geräte oder der Antrag auf eine Zertifikatsverlängerung.
Um die NAL-Zulassung zu erhalten, müssen vier wesentliche Schritte durchlaufen werden:
Der erste Schritt beginnt mit der Einreichung der Antragsunterlagen. Hierbei ist zu beachten, dass der Antragssteller eine in der V.R. China ansässige juristische Person sein muss oder ein dafür berechtigtes Unternehmen. Dies ist besonders für ausländische Unternehmen (auch aus Hong Kong, Macau und Taiwan) wichtig. Denn dieses berechtigte Unternehmen, welches in der V. R. China ansässig sein muss, ist für den kompletten Import und Export, den Verkauf sowie den After-Sales-Service des Produktes verantwortlich.
Im zweiten Schritt werden die Produkttests in einem der 14 akkreditierten Testlabore durchgeführt. Hier ist zu beachten, dass Telekommunikationsprodukte neben der NAL-Zulassung auch eine CCC-Zertifizierung benötigen können. Die Antragsteller werden hier angehalten, zunächst die Tests im Rahmen der NAL-Zulassung durchzuführen bevor sie den Prozess der CCC-Zertifizierung beginnen. Ein gewisser Teil der NAL Testergebnisse ist auch für die CCC-Zertifizierung relevant und doppelte Tests können so vermieden werden. Im dritten Schritt findet in der Regel das Qualitätsaudit statt. Da jedoch das Zertifizierungszentrum des MIIT keine Inspektionen außerhalb der V. R. China durchführt, entfällt diese Pflicht häufig für ausländische Unternehmen. Allerdings müssen diese in jedem Fall ein gültiges ISO 9000 Zertifikat besitzen, wenn ein Antrag für die NAL-Zulassung gestellt wird. Im letzten und vierten Schritt wird, nachdem alle vorigen Schritte erfolgreich abgeschlossen wurden, die Zulassungsbescheinigung ausgestellt.
Wenn Sie mehr über die NAL-Zulassung von Telekommunikationsprodukten erfahren möchten, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Gerne können wir Ihren Prozess der NAL-Zulassung unterstützen.
Zögern Sie nicht, uns auch persönlich zu kontaktieren. Schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns unter +49-69-2713769150 an.