MPR Kontakt Icon
Sprache wählen
MPR Suche
MPR Close
Schließen
Zurück

Schnell und sicher zum Zertifizierungserfolg!

Was ist die GACC Registrierung?

Die Registrierung bei der GACC ist obligatorisch sowohl für Produzenten aus Drittländern, die Ihre Lebensmittel nach China exportieren wollen, als auch für Exporteure, die die Ware nach China exportieren möchten. Hierbei handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, die beide der Allgemeinen Zollverwaltung der Volksrepublik China (General Administration of Chinese Customs of the People’s Republic of China, GACC), unterliegen. Nach der Umstrukturierung im Jahr 2018 hat die GACC die Inspektion und Quarantäne für den Import und den Export von Tieren übernommen und die Überwachung der Nachweise zur Lebensmittelsicherheit importierter und exportierter Lebensmittel, was vorher im Aufgabenbereich der AQSIQ lag. Die Einfuhr von Lebensmitteln nach China unterliegt einer Vielzahl von Vorschriften zur Lebensmittelzertifizierung. Einige Lebensmittel benötigen außer einer Registrierung bei der GACC noch eine Zulassung bei der SAMR (State Administration for Market Regulation).

Bei der GACC-Registrierung ist die Einordnung in verschiedene von der GACC vorgegebene Produktkategorien erforderlich, was nicht immer so einfach ist, wie es vielleicht zunächst erscheint. Manche Produkte sind Lebensmittelmischungen oder sogar in der Anwendung nicht eindeutig einer der vorgegebenen Produktkategorien zuordenbar. So stellt sich zum Beispiel die Frage unter welcher Produktkategorie eine Schnapspraline einzuordnen ist. Schokolade oder Alkohol?

china-gacc-lebensmittelregistrierung-logo
China Customs Logo

 

Auch die Art und Weise, wie ein Produkt vermarktet wird, kann Einfluss darauf nehmen, welche Lebensmittelzulassung in China erforderlich ist bzw. sinnvoll ist. Ein Eiweißpulver könnte zum Beispiel als Nahrungsergänzungsmittel vermarktet werden, oder als Lebensmittel zur Unterstützung von Sport, was jeweils unterschiedlichen Produktkategorien zuzuordnen ist.

Welche Lebensmittel brauchen GACC Zertifizierung für China?

Prinzipiell benötigen alle importierten Lebensmittel, sowie alle ausländischen Exporteure von Lebensmitteln eine GACC-Registrierung. Diese Registrierung wird im China Singlewindow Onlinesystem (auch bekannt als CIFER) beantragt. Welche Form der Registrierung benötigt wird, hängt hauptsächlich von der Art der Nahrungsmittel ab, die Sie nach China exportieren möchten, denn Vorschriften unterscheiden in zwei verschiedene Arten: Empfehlungspflichtig und Registrierungspflichtig.

Hier finden Sie eine Auflistung der empfehlungspflichtigen und registrierungspflichtigen Nahrungsmittel:

Empfehlungs-pflichtig gemäß Decree No. 248 Artikel 7
  • Fleisch und Darmprodukte
  • Schalentiere
  • Meeresfrüchte
  • Milchprodukte
  • Cubilose und Cubilose-Produkte
  • Bienenprodukte
  • Eier und Eiprodukte
  • Essbare Fette und Öle
  • Gefüllte Nudeln
  • Essbare Körner
  • Industrielle Körner und Malzprodukte
  • Frische und dehydrierte Gemüse
  • Getrocknete Bohnen
  • Gewürzmischungen
  • Nüsse und Saaten
  • Getrocknete Früchte
  • Rohe Kaffeebohnen und Kakaobohnen
  • Lebensmittel für spezielle Diät-Bedürfnisse
  • Gesundheitsprodukte
Registrierungs-pflichtig gemäß Decree No. 248
  • Verarbeitete Gemüseprodukte
  • Körnerprodukte
  • Tee
  • Nussprodukte
  • Alkoholische Getränke
  • Softdrinks
  • Kekse und Brot
  • Zucker
  • Süßigkeiten und Schokolade
  • Würzsaucen
  • Geröstete Kaffee und Kakaobohnen
  • Verarbeitete Fruchtprodukte
  • Sonstige Lebensmittel

Ablauf der GACC-Registrierung für Produzenten

Empfehlungspflichtige Nahrungsmittel:

Wenn Sie Produkte wie Fleisch, Fisch, Meeresfrüchte, Milchprodukte, Eier, Honig, Nüsse oder Trockenfrüchte nach China exportieren möchten, müssen Sie zunächst Ihre örtlich zuständige Behörde kontaktieren. Diese muss dann bestätigen, dass Ihr Betrieb den relevanten Regularien und Vorschriften entspricht und anschließend eine Empfehlung des Betriebes an die GACC aussprechen. Die GACC nimmt daraufhin die Registrierung im Singlewindow System vor. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um den Empfehlungsprozess.

1

Lebensmittel

2

Lebensmittel aufgelistet in Artikel 7?

3

Wenn ja: Empfehlung an GACC durch Lebensmittel-Behörde

4

Registrierung des Herstellers

5

Import nach China

1

Lebensmittel

2

Lebensmittel aufgelistet in Artikel 7?

3

Wenn nein: Registrierung des Herstellers

4

Import nach China

GACC Zulassungspflichtige Lebensmittel:

Für registrierungspflichtige Lebensmittel begleiten wie Sie gerne durch den gesamten GACC Registrierungsprozess und stellen den Antrag für Sie im Singlewindow-Portal.

Ablauf einer GACC Registrierung für Produzenten:

Von Produzenten sind die Zulassungsnachweise der lokalen Behörden wie Nahrungsmittelsicherheitszertifikate, Informationen zu den Rohmaterialien, den Verarbeitungsstandards, Lagerbedingungen, sowie Nachweise über das Qualitätsmanagement erforderlich. Außerdem weisen die neuen Bestimmungen auf die Möglichkeit stichprobenartiger Prüfung importierter Lebensmittel durch die chinesischen Behörden hin. Die Etikettierung in chinesischer Sprache wird ebenfalls vorausgesetzt.

Von Importeuren werden ebenfalls die äquivalenten Dokumente verlangt sowie andere, die bestätigen, dass er in der Lage ist, die Produkte angemessen zu verarbeiten und lagern. Weiterhin behält sich die GACC das Recht vor, bei auftretenden Problemen – beispielsweise bei verunreinigten Lebensmitteln, oder sollten sich die Lebensmittelvorschriften in einem Land signifikant ändern – die Registrierung ungültig zu stellen, bis die Situation wieder sicher ist und die Umstände neu geprüft wurden.

Gerne unterstützen wir sie bei der GACC-Registrierung ihrer nicht empfehlungspflichtigen aber registrierungspflichtigen Lebensmittel für den chinesischen Markt, damit Sie auch in der Zukunft dorthin exportieren können oder den Markt für sich erschließen können. Wir begleiten Sie hierbei durch den gesamten Registrierungsprozess.

Ablauf einer GACC Registrierung für Exporteure:

Gemäß Decree No. 249 sind ausländische Exporteure von Lebensmitteln und Kosmetika dazu verpflichtet, eine Grundakte bei der GACC anzumelden, in der die Basisdaten des Exporteurs erfasst werden. Dies erfolgt ebenfalls über ein Onlineportal. Verpflichtende Angaben umfassen hierbei den Namen und die Adresse des Exporteurs, die zu exportierenden Produktgruppen, eine Bestätigung, dass alle Angaben wahrheitsgemäß getätigt wurden und die Kontaktdaten der verantwortlichen Person. Der Exporteur erhält eine offiziell gelistete Nummer, die er in seinen Exportdokumenten angeben muss. Sollten sich die Angaben ändern, so ist der Exporteur verpflichtet, dies der GACC innerhalb von 60 Tagen zu melden.

Markierung der Produkte mit der GACC Registrierungsnummer

Nach Erhalt der chinesischen Registrierungsnummer muss der Lebensmittelproduzent diese auf der Verpackung des Produktes anbringen. Sie ist außerdem auch in den Zollpapieren anzugeben.

Wir führen Sie schnell und sicher zum Zertifizierungserfolg.

Unser Komplettpakt für Produktzertifizierungen in China.

Klärung der Nahrungsmittel-Registrierungspflicht von Produkten

Antragsstellung (Beratung beim cleveren Ausfüllen aller Formulare, Kommunikation mit der GACC Zertifizierungsbehörde)

Beratung bei der Erstellung der Markierung und Etiketten

Kontaktieren Sie uns!

MPR China Certification GmbH – zuverlässige Beratung und Umsetzung von Zertifizierungsprojekten weltweit.

 

Kontakt
T +49-69-2713769150

FAKTENÜBERSICHT ZUR GACC ZULASSUNG

Gültigkeit der Registrierung5 Jahre
ZertifizierungsdauerEmpfehlungspflichtig: Zwischen 2 und 4 Monate,
Registrierungspflichtig: Zwischen 2 und 3 Wochen
MarkierungMit Registrierungsnummer
Tests erforderlich?Nein, Behörde führt jedoch ggf. Stichproben durch
Werksaudit erforderlich?Nein
Vertreter im LandNein
Follow-Up ProzessNein

FAQ ZUR GACC ZULASSUNG

Muss ich mich als Unternehmen mit mehreren Produktionsstandorten mehrfach registrieren?

Ja. Jeder Standort des Lebensmittelexporteurs braucht ein eigenes Registrierungsprofil und erhält eine eigene Registrierungsnummer.

Bekomme ich nur eine Registrierungsnummer pro Standort?

Nein. Die GACC vergibt die Registrierungsnummern pro Produktkategorie der Lebensmittel an einem Standort. Dies bedeutet, dass es z.B. für Milchprodukte eine andere Registrierungsnummer gibt als für Schokoladenprodukte.

Wer muss registriert sein?

Unternehmen aus der Produktion, Verarbeitung, Lagerung und Exporteure.

Was mache ich, wenn die 5 Jahre der Registrierung ablaufen?

6 Monate vor Ablauf der Registrierung kann eine Verlängerung beantragt werden.

Was mache ich, wenn sich mein Produkt verändert?

Innerhalb von 60 Tagen nach der Veränderung muss ein Änderungsantrag an die GACC gestellt werden.

Erhalte ich eine Benachrichtigung, dass mein Antrag angenommen wurde?

Bei Empfehlungspflichtigen Lebensmitteln erhalten Sie eine Benachrichtigung durch die Behörde. Bei Registrierungspflichtigen Lebensmitteln müssen Sie dies selbst nachhalten.

Zu welcher Kategorie gehört mein Lebensmittel?

Eine erste Orientierung kann die obige Tabelle geben. Für alle weiteren Detailfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Benötige ich einen CRA (China Representative Agent)?

Nein. Von der Behörde ist das nicht vorgeschrieben. Im Internet finden sich jedoch hierzu gegensätzliche Aussagen, die ggf. auf wirtschaftlichen Interessen beruhen.

Ich bin Exporteur, kein Produzent, muss ich mich trotzdem bei der GACC anmelden?

Ja. Sie benötigen eine Anmeldung als Exporteur bei der GACC.

Ich bin Produzent und Exporteur, was brauche ich?

Die Lebensmittelregistrierung als Produzent und die Anmeldung als Exporteur sind zwei getrennte Registrierungen bei der GACC. Sie benötigen beides.

Ich bin bereits registriert, Wann muss ich einen Änderungsantrag stellen?

Wenn sich Betriebsdaten, Voraussetzungen für den Export nach China, oder Produktinformationen ändern, muss ein Änderungsantrag gestellt werden.

VIDEO ZUR GACC-Registrierung für Lebensmittel

Bitte aktivieren Sie Cookies, um eingebettete YouTube-Videos zu ermöglichen. Datenschutzrechtliche Details zum Datenaustausch durch Nutzung der Videos sowie änderbare Cookie-Einstellungen finden Sie auf der Datenschutzrichtlinien-Seite.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen