Erweiterter AQSIQ-Produktkatalog für Recyclingmaterialien in 2015
12. Januar 2015Die chinesische Behörde AQSIQ (General Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine) hat am 31.12.2014 bekannt gegeben, dass der Produktkatalog zur „Einfuhr von Abfallmaterialien und Recyclingprodukten in die V.R. China“ aktualisiert wurde. Der überarbeitete Produktkatalog tritt am 01. Januar 2015 in Kraft und gilt für alle Recyclingmaterialien, die in die VR China importiert werden.
Der im Jahr 2009 eingeführte Katalog, der die Einfuhrbestimmungen von Abfallmaterialien und Recyclingprodukten festlegt, wurde in Zusammenarbeit mit dem chinesischen Umweltministerium, Handelsministerium und der Kommission für nationale Entwicklung und Reform sowie der Allgemeinen Zollverwaltung in der V.R. China ausgearbeitet.
Die Aktualisierungen des Produktkatalogs wurden unter Berücksichtigung der relevanten Gesetze zur Vermeidung und Kontrolle von Umweltschäden durch Abfallmaterialien sowie im Einklang mit den offiziellen administrativen Maßnahmen zum Import von Recyclingmaterialien verfasst.
Der Produktkatalog über die Einfuhrbestimmungen von Recyclingprodukten besteht aus drei Teilen:
- Verbotene Abfallmaterialien
- Einfuhrbeschränkte Recyclingmaterialien
- Erlaubte Recyclingmaterialien
Zu den verbotenen Abfallmaterialien gehören u.a. tierische Abfallprodukte, abgelaufene Medikamente, Bruchglas, Altöl oder Altkleider. Die Liste von Abfallmaterialien, die nicht in die V.R. China eingeführt werden dürfen, unterteilt sich in insgesamt zwölf Produktkategorien. Einfuhrbeschränkte Recyclingmaterialien sind z.B. Altpapier, Kunststoffabfälle oder Silikon-Abfälle. Zu den erlaubten Recyclingmaterialien, die relativ problemlos eingeführt werden können, gehören u.a. Abfallmaterialien von Holz.
Egal um welches Recyclingmaterial es sich handelt, ist es wichtig, dass man vor dem Export der Rohstoffe nach China sicherstellt, welche Regularien man beachten muss. Als Exporteur von Abfallmaterialien und Recyclingmaterial nach China ist man verpflichtet, eine
AQSIQ-Registrierung vorzunehmen. Dieses Registrierungssystem soll sicherstellen, dass die eingeführten Materialien ungefährlich sind und den chinesischen Umweltstandards entsprechen. Die Registrierung für Exporteure von Abfallmaterialien und Recyclingmaterial wird von der chinesischen Behörde AQSIQ verwaltet. Nach der AQSIQ-Registrierung steht Ihrem Rohstoffexport nach China nichts mehr im Wege.
Möchten Sie Recyclingmaterial nach China exportieren und wissen nicht, ob diese den chinesischen Regularien entsprechen?
Wir überprüfen kostenlos für Sie, ob für die Ausfuhr Ihrer Materialien eine AQSIQ-Lizenz erforderlich ist. Bitte teilen Sie uns dafür einfach die Bezeichnung Ihrer Rohstoffe in englischer Sprache und die Zolltarifnummer per Email mit.
Bitte sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot oder Interesse an der AQSIQ-Registrierung einfach an. Per Telefon unter +49-69-2713769150 oder per Email.