CQC: Neue Durchführungsbestimmungen für die freiwillige Zertifizierung von konduktiven (kabelgebundenen) Ladesystemen für Elektrofahrzeuge
20. Juli 2016(function(d, s, id) {
var js, fjs = d.getElementsByTagName(s)[0];
if (d.getElementById(id)) return;
js = d.createElement(s); js.id = id;
js.src = „//connect.facebook.net/en_US/sdk.js#xfbml=1&version=v2.0“;
fjs.parentNode.insertBefore(js, fjs);
}(document, ’script‘, ‚facebook-jssdk‘));
Wie die SAC (Standardization Administration of the People’s Republic of China) und die AQSIQ (General Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine of the People’s Republic of China) in ihrer 40. Ankündigung vom 28. Dezember 2015 verlautbarten ließen, änderte sich der GB-Standard für „Konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“. Die Änderungen traten zum 01. Januar 2016 in Kraft, wie sie hier nachlesen können.
Am 04. Juli dieses Jahres gab die CQC weitere Informationen über die Änderungen der entsprechenden Durchführungsbestimmungen (Implementation Rules) bekannt.
Betroffen sind die Durchführungsbestimmungen für externe, kabelgebundene Ladegeräte (CQC14-464232-2016) als auch für ladeleitungsintegrierte Steuer- und Schutzeinrichtungen (CQC14-464233-2016).
Die Durchführungsbestimmung CQC14-464232-2016 für externe, kabelgebundene Ladegeräte beruhen auf den Standards GB/T 18487.1-2015, GB/T 33001-2010, NB/T 33008.1-2013 sowie GB/T 27930-2015 und umfassen folgende Hauptänderungspunkte:
- Der bisherige Standard GB/T 18487.1-2001 wird durch GB/T 18487.1-2015 ersetzt
- Der GB/T 27930-2015 wurde erstmals in den Durchführungsbestimmungen mitberücksichtigt.
- Die Durchführungsbestimmungen wurden um einen weiteren Zertifizierungsmodus „Mode 1“ ergänzt.
- Die Zertifizierung an sich bleibt bestehen, so lange diese gemäß den Gesichtspunkten der Zertifizierungsmodi “Mode 1” oder “Mode 2” durchgeführt wird. Die dazu gehörenden Produkttests (Mode 3) sind jährlich zu wiederholen.
- Weiterhin wurden die Kriterien für die qualitätssichernde Werksinspektion in Anhang 2 angepasst.
Die Durchführungsbestimmungen CQC14-464233-2016 für Ladeleitungsintegrierte Steuer- und Schutzeinrichtungen beruhen auf den Standards GB/T 18487.1-2015, GB 16916.1-2014, GB 22794-2008. Abweichend von den vorherigen Änderungen, wurden erstmalig die Standards GB 16916.1-2014 und GB 22794-2008 berücksichtigt, GB/T 18487.3-2001 und GB 20044-2012 hingegen fanden keine Verwendung mehr.
Einer der Kernpunkte der Änderung ist das Hinzufügen eines weiteren möglichen Vorgehens der Zertifizierung, oder auch eines neuen „Modus“.
Zertifizierungsmodus 1:
Die grundlegende Änderung besteht darin, dass es Unternehmen nun möglich ist das CQC-Zertifikat bereits vor der ersten Werksinspektion und „lediglich“ durch Bestehen der Produkttests zu erlangen. Bei der auf die Produkttests folgenden (ersten) Werksinspektion spricht die Behörde bereits von einer „Folgeinspektion“.
Weiterhin besteht für Unternehmen aber auch die Möglichkeit traditionell vor zu gehen.
Zertifizierungsmodus 2:
Nach Einreichen des Antrags durchläuft das Unternehmen wie üblich die sog. Erstinspektion. Währenddessen bzw. im Anschluss daran finden die dazugehörenden Produkttests statt. Das CQC-Zertifikat wir erst nach Bestehen der Produkttests und des Werksaudits ausgestellt.
Unabhängig vom jeweiligen Zertifizierungsmodus sind jährliche Folgeaudits und Produkttests die Voraussetzung, um das Zertifikat aufrecht zu erhalten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung offener Fragen zur freiwilligen CQC-Zertifizierung. Kontaktieren Sie uns dazu einfach unter der Rufnummer +49-69-2713769150 oder senden Sie uns eine E-mail.
Gemeinsam evaluieren wir, welche Möglichkeiten die freiwillige CQC Zertifizierung für Ihr Unternehmen bereithält und unterstützen Sie effektiv die Herausforderung erfolgreich zu meistern.
Weitere Informationen über die CQC-Zertifizierung finden Sie auch hier auf unserer Webseite.