CCC-Zertifizierungspflicht für e-bikes geplant
1. August 2017Fahrräder, die über einen rein elektrischen- oder Hybrid-Antrieb verfügen, werden in Zukunft in China, wie viele andere Produkte auch, der CCC-Pflicht unterliegen. Eine legale Einfuhr sowie der Vertrieb in China sind dann nur mit einem gültigen CCC-Zertifikat gestattet.
Die generellen technischen Anforderungen für E-bikes werden in GB 17761-1999 definiert. Einzelne Anforderungen, etwa an die Kennzeichnungsvorschriften (QB 1714-199) oder den Rahmen (QB 1880-1993) werden darüber hinaus in gesonderten Standards behandelt. Die Sicherheitsspezifikation elektrischer Zweiräder hingegen ist Gegenstand von GB 24155-2009. Betroffene Modelle dürfen demnach unter anderem nicht schneller als 20km/h sein, über keine Nenndauerleistung von mehr als 240W verfügen und nicht mehr als 40kg wiegen.
Wenn Sie Fragen zur geplanten CCC-Zertifizierung von Fahrrädern mit elektrischem- oder Hybridantrieb haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Vollständige englische Übersetzungen relevanter Standards bieten wir ebenso an wie Unterstützung bei der Vorbereitung auf die anstehende Zertifizierung.
Für weitere Informationen über die CCC-Zertifizierung im Allgemeinen, dessen Ablauf und damit verbundene Kosten, besuchen Sie bitte unsere Webseite und unseren Newsbereich, indem Sie zweimal wöchentlich aktuelle Updates finden können.
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Für weitere Informationen können Sie unsere kostenlose CCC-Broschüre hier als PDF-Datei herunterladen oder einen Blick in unser Buch “A Brief Guide to CCC: China Compulsory Certification” werfen, welches Sie hier direkt bei Amazon bestellen können.