CCC: Zertifizierung von Spielzeugen für den chinesischen Markt
7. April 2014Der Katalog CCC-pflichtiger Produkte enthält eine große Bandbreite an Produktgruppen. Neben verschiedenen Automobilteilen, IT-Geräten, Kabeln und technischen Anlagen, fallen bereits seit dem 1. Juni 2007 auch bestimmte Spielwaren unter die CCC-Zertifizierungspflicht.
Wichtigster Indikator, der auf eine CCC-Pflicht schließen lässt, ist die Altersangabe. Ist das Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren geeignet, benötigt die Ware mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein CCC-Zertifikat, um legal nach China exportiert und dort vertrieben werden zu können. Insbesondere elektronisches Spielzeug, Kinderfahrzeuge (wie etwa Bobby Cars), Metallspielwaren, Plastikspielzeug, Puppen und Plüschtiere, die für Kinder bis 14 Jahre gedacht sind, fallen fast immer unter die CCC-Pflicht.
Auch hier gilt: Die Regularien betreffen sowohl Spielwarenhersteller im Ausland, die Ihre Waren nach China exportieren, als auch Hersteller in China selbst.
Der Ablauf Spielzeugzertifizierung mit dem CCC ist in entsprechenden Durchführungs-bestimmungen („implementation rules“) geregelt. Für die Zertifizierung von Plastikspielzeug ist bspw. die Regelung CNCA-13C-070:2006 vom März 2006 relevant. Zusätzlich sind die korrespondierenden chinesischen GB Standards (GB steht für Guobiao, chinesisch für „Nationaler Standard“) zu berücksichtigen. GB Standards definieren generell den Umfang, die Parameter und Grenzwerte für die Produkttests, den ein CCC-pflichtiges Produkt im Zuge der CCC-Zertifizierung durchlaufen muss.
Für die Zertifizierung von Spielwaren gilt u.a. der GB 9832-2007 (Safety and Quality of Sewn, Plush and Cloth Toys) und der GB 6675-2003 (National Safety Technical Standard for Toys).
Anträge für die CCC-Zertifizierung von Spielwaren werden vom CQC (China Quality Certification Centre) entgegengenommen. Für die Antragstellung ist das Einreichen von Antragsdokumenten und von Informationen zum Hersteller bzw. zur Produktionsstätte nötig.
Wird die Antragstellung akzeptiert, teilt die chinesische Zertifizierungsbehörde den
Factory Code zu und der „test sample request“ wird ausgestellt. Es folgen Produkttests in China, die in einem vom CQC und der CNCA (The Certification and Accreditation Administration of the People’s Republic of China) akkreditierten Testlabor durchgeführt werden. Durch diese soll die Sicherheit, insbesondere die Materialien der Spielwaren überprüft und sichergestellt werden, dass diese unbedenklich sind für Kinder unter 14 Jahren.
Werden die Produkttests bestanden, wird sofort das CCC Zertifikat ausgestellt. Im Anschluss kann die Markierungsgenehmigung beantragt werden, die dem Hersteller erlaubt, das Spielzeug bzw. dessen Verpackung mit dem CCC-Logo zu kennzeichnen. Für die CCC Markierung von Spielwaren gibt es einen gesonderten GB Standard, den GB 5296.5-1996 (Labeling and Instructions for Toys).
Dieser sollte unbedingt berücksichtigt werden, um Probleme und Verzögerungen bei der Einfuhr der Produkte nach China zu vermeiden. Denn fehlerhaft markierte Waren können vom Zoll festgehalten werden.
Bei Erhalt des CCC-Zertifikats verpflichtet sich der Hersteller, eine Werksaudit durchführen zu lassen. Diese muss spätestens nach sechs Monaten nach Ausstellung des CCC-Zertifikats erfolgen. Der Ablauf der CCC-Zertifizierung von Spielzeugen unterscheidet sich an diesem Punkt wesentlich von der Zertifizierung anderer Produkte. Denn in der Regel muss erst die Werksaudit stattfinden und die Zertifikate werden im Anschluss ausgestellt.
Die „Follow Up Inspection“ nimmt üblicherweise zwei Tage in Anspruch und wird von chinesischen CQC Auditoren durchgeführt.
Findet die Inspektion nicht statt, so erlischt die Gültigkeit des Zertifikats und die der Markierungsgenehmigung.
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