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CCC-Gesamtfahrzeugzulassung für China
Um Komplettfahrzeuge in den weltweit größten Automobilmarkt China importieren zu können, muss eine CCC Gesamtfahrzeugzulassung durchgeführt werden. Neben den Komponentenzertifizierungen gelten in China für die CCC Gesamtfahrzeugzulassung besondere Bestimmungen und Regularien.
Die Regularien für die Gesamtfahrzeugzulassung sind in der Durchführungsbestimmung der CNCA (Certification and Accreditation Administration of the People’s Republic of China) CNCA-C11-01:2020 niedergeschrieben. Je nach Zulassungskategorie (M1, M2, M3, N1, N2, N3, O) müssen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben in Form von Prüfungsstandards (GB-Standards) eingehalten werden.
Komponentenzertifizierungen sind neben der Ersatzteilversorgung auch zum Nachweis der Produktkonformität notwendig. MPR China Certification bietet Automobilherstellern für alle Komponenten im Fahrzeug die entsprechenden Leistungen für freiwillige Zertifizierungen, CCC-Zertifizierungen und CCC Self-Declaration sowie nationale Testberichte (NTR). Zudem unterstützen wir Fahrzeughersteller bei der CCC-Homologation.
Neben der Zulassungskategorie sind auch folgende Informationen maßgeblich für den Zertifizierungsumfang:
- Volumen der in China verkauften Fahrzeuge (prognostiziert)
- Antriebsart (Benzin, Elektrisch, Hybrid, etc.)
- Sitz der Produktionsstätte
Zuständige Behörden für die CCC-Gesamtfahrzeugzulassung
Durch die CNCA sind aktuell drei Behörden für die CCC-Zulassung von Gesamtfahrzeugen akkreditiert. Zu diesen Zählen das CCAP (China Certification Centre for Automotive Products), das CQC (China Quality Certification Centre) und CATARC (CATARC Huacheng Certification (Tianjin) Co., Ltd.).
Bei der Beantragung für die Gesamtfahrzeugzulassung ist in verschiedene Zertifizierungsarten zu unterscheiden, welche auch in den detaillierten Durchführungsbestimmungen CCAP-C11-01:2020 sowie CQC-C11-01:2020 beschrieben sind.
Es gibt zwei wesentliche Zertifizierungsarten für die CCC-Gesamtfahrzeugzulassung:
- CCC Einzelfahrzeugabnahme
Die Einzelfahrzeugabnahme ist an strenge Anforderungen und nur zweckgebunden möglich. Gerne beraten wir Hersteller zu den Möglichkeiten der Einzelfahrzeugabnahme und prüfen, ob für Ihre Fahrzeuge eine entsprechende Möglichkeit der Zulassung besteht.
- CCC Basiszulassung
Die Basiszulassung ist analog zu der Komponentenzulassung CCC mit drei Hauptbereichen verbunden; die Anmeldung, die Produktprüfung sowie die Werksinspektion. Sofern alle drei Bereiche erfolgreich von der Zertifizierungsstelle bewertet wurden, wird von der Behörde das entsprechende CCC-Zertifikat ausgestellt und die Fahrzeuge dürfen mit der CCC-Markierung versehen werden.
Die Basiszulassung unterteilt sich weiter anhand des Volumens der produzierten Fahrzeuge und der Durchführung der COP-Prüfungen sowie des Examination-Reports in Massenfertigung und Nicht-Massenfertigung. Für Fahrzeuge, welche nicht in Massenfertigung auditiert werden sollen, muss eine entsprechende Erklärung bei den Behörden eingereicht werden. Sofern dieser durch die chinesischen Behörden entsprochen wird, werden anstatt der CoP-Inspektion beim Import zwei von zehn Fahrzeugen gesonderten nicht-zerstörerischen Prüfungen unterzogen. Bei einem Import von weniger als zehn Fahrzeugen müssen im Minimum zwei Fahrzeuge begutachtet werden.
CCC Basiszulassung – Zertifizierungsablauf
Antragsstellung
Abstimmung des Testplans mit chinesischen Behörden und Testlaboren
Produkttests im akkreditierten Testlabor
Werksinspektion
Ausstellung des Zertifikats
Für die Antragsstellung ist es notwendig, dass ausländische Fahrzeughersteller über eine lokale Niederlassung/ Repräsentanz verfügen, welche als Antragssteller im CCC Prozess fungiert. Ohne eine lokale Niederlassung ist eine Antragsstellung und damit die China-Homologation nicht möglich. Erst nach Antragsstellung kann mit der chinesischen Behörde und einem CNAS akkreditierten Testlabor ein detaillierter Testplan erstellt werden und die Anzahl der benötigen Testmuster und Fahrzeuge bestimmt werden. Eine Einordnung, welche Prüfungen für welche Fahrzeugkategorie durchzuführen sind, kann den detaillierten Durchführungsbestimmungen Anhang 1-2 entnommen werden.
Parallel zu den Produktprüfungen kann die Werksinspektion stattfinden. Aufgrund von möglichen Anpassungen, resultierend aus den Ergebnissen der Produktprüfungen, empfiehlt es sich allerdings, die Inspektion erst im Anschluss an die durchgeführten Produktprüfungen durchzuführen.
Wir führen Sie schnell und sicher zum Zertifizierungserfolg.
Unser Komplettpakt für Produktzertifizierungen in China.
Persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema CCC Gesamtfahrzeugzulassung
Klärung der Zulassungsverfahren des Gesamtfahrzeuges
Abstimmung des Testplans mit den chinesischen Behörden
Bereitstellung aller Antragsunterlagen und Unterstützung bei der Befüllung sowie Klärung von Rückfragen mit den chinesischen Behörden.
Vorbereitung und Begleitung des Audits
Verzollung für den temporären Import via Carnet ATA
Durchführung der Produkttests
Beratung bei der Markierung
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MPR China Certification GmbH – zuverlässige Beratung und Umsetzung von Zertifizierungsprojekten weltweit.
Faktenübersicht zur CCC-Gesamtfahrzeugzertifizierung
Gültigkeit des Zertifikates | 5 Jahre |
Zertifizierungsdauer | Abhängig von Umfang und Typ |
Markierung | Markierung des Gesamtfahrzeuges mit CCC, Markierung von Komponenten gemäß Durchführungsbestimmungen durch Lieferanten |
Tests erforderlich? | Ja |
Werksaudit erforderlich? | Ja |
Vertreter im Land | Ja |
Follow-Up Prozess | Ja, Umfang abhängig ob Nicht-Massenproduktion gemäß Annex 1-2 und eingereichten Examination Reports sowie COP Plan |