Die Alterung der chinesischen Gesellschaft und der steigende Lebensstandard werden in den nächsten Jahren den Markt für medizinische Produkte in China eklatant wachsen lassen. Die Sicherheit der medizintechnischer Produkte wird durch die China Food and Drug Administration (CFDA, chin: 国家食品药品监督管理总局) gewährleistet. Beim 16. und 17. Arbeitstreffen der Minister wurden neue bzw. überarbeitete Richtlinien der CFDA zur Warendistribution und zur Herstellung medizintechnischer Geräte beschlossen. Die Vorgaben dienen der Gewährleistung eines besseren Qualitätsmanagements und tragen zu einer besseren Sicherheit der Produkte bei.
Die Richtlinie zur Warendistribution umfasst 66 Artikel in neun Kapiteln und trat am 12. Dezember 2014 in Kraft. Diese stellt neue Anforderungen an das Qualitätsmanagement der Unternehmen, die Medizinprodukte herstellen. Dies betrifft vor allem die Qualitätskontrolle des Einkaufs, der Warenannahme, des Warenlagers, des Vertriebs, der Logistik und des Kundendiensts.
Die überarbeiteten Handlungsanweisungen zur Herstellung medizintechnischer Gerätschaften umfassen 84 Artikel in 13 Kapiteln. Diese werden zum 1. März 2015 wirksam. Die Handlungsanweisungen bedeuten ebenfalls neue Ansprüche an das Qualitätsmanagement. Angesprochen sind spezifische Anforderungen an die Organisation und das Personal, Betriebsgebäude und Einrichtungen, die Ausrüstung, die Dokumentenhaltung, Design und Entwicklung, Beschaffung, das Produktionsmanagement, die Qualitätskontrolle, den Kundenservice, die Kontrolle auf fehlerhafte Produkte, das Meldesystem von Zwischenfällen sowie Analysen und Verbesserungen.
Die neuen Vorgaben wirken sich auf viele Bereiche der Unternehmensabläufe aus. Somit ist mit vielfältigen Anpassungsmaßnahmen und Änderungen zu rechnen. Um weiterhin die Kriterien für die CFDA-Zertifizierung zu erfüllen und hohe Strafzahlungen zu vermeiden, wird empfohlen, die aktuellen Prozessabläufe genauestens mit den neuen Vorgaben zu vergleichen.
Wir werden Sie in unserem News Bereich darüber informieren, sobald die CFDA hierzu weiterführende Informationen veröffentlicht. Dort halten wir Sie auch über viele anderen Ankündigungen der chinesischen Behörden auf dem Laufenden.
Sie wollen mehr über die Zulassung von Medizinprodukten und–geräten bei der CFDA erfahren? Informieren Sie sich in der CFDA-Rubrik auf unserer Webseite. Detailliertes Wissen zu CFDA stellen wir Ihnen darüber hinaus in unserem „CFDA Wegweiser“ zur Verfügung, den Sie hier kostenfrei als PDF-Datei herunterladen können.
Benötigen Sie mehr Informationen oder Unterstützung bei der Zertifizierung oder zum generellen Verständnis neuer Regelungen? Gerne können Sie diesbezüglich in Kontakt mit uns treten.
Zögern Sie nicht, uns auch persönlich zu kontaktieren. Schreiben Sie uns eine Email
oder rufen Sie uns unter +49-69-2713769150 an.
In der Januar/ Februar Ausgabe 2015 des Magazins „Der Metallhandel“, herausgegeben vom Verband Deutscher Metallhändler e.V., hat der Geschäftsführer der MPR China Certification GmbH, Herr Julian Busch, einem Artikel über den erweiterten AQSIQ-Produktkatalog für Recyclingmaterialien veröffentlicht.
Der Artikel bezieht sich auf die Bekanntmachungen der chinesischen Behörde AQSIQ(General Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine) vom 31.12.2014.
In dieser Bekanntmachung wurde der erweiterte Produktkatalog, welcher die „Einfuhr von Abfallmaterialien und Recyclingprodukten in die V.R. China“ regelt, vorgestellt. Der überarbeitete Produktkatalog trat am 1. Januar 2015 in Kraft und gilt für alle Recyclingmaterialien, welche in die V.R. China importiert werden. Der im Jahr 2009 eingeführte Katalog, der die Einfuhrbestimmungen von Abfallmaterialien und Recyclingprodukten festlegt, wurde in Zusammenarbeit mit dem chinesischen Umweltministerium, Handelsministerium und der Kommission für nationale Entwicklung und Reform sowie der Allgemeinen Zollverwaltung in der V.R. China ausgearbeitet.
Der Produktkatalog über die Einfuhrbestimmungen von Recyclingprodukten
besteht aus drei Teilen:
Egal um welches Recyclingmaterial es sich handelt ist es wichtig, dass man vor
dem Export der Rohstoffe nach China sicherstellt, welche Regularien man beachten
muss. Als Exporteur von Abfallmaterialien und Recyclingmaterial nach China
ist man verpflichtet, eine AQSIQ-Registrierung vorzunehmen.
Den veröffentlichen Artikel können Sie hier lesen.
Herr Julian Busch hat bereits zahlreiche Zeitschriftenartikel und Online-Beiträge zu den Themen Markteintritt in China und Produktzulassungen für den chinesischen Markt veröffentlicht. Eine Übersicht über sämtliche Publikationen finden Sie hier.
Beabsichtigen Sie den Export von Rohstoffen (z.B. Recyclingmaterial, Altpapier, Altmetall) nach China und benötigen eine AQSIQ-Lizenz?
Wir beraten Sie umfassend bei der Erlangung der AQSIQ-Registrierung! Die Erlangung der AQSIQ-Lizenz ist ein aufwendiger und komplexer Prozess, der einer intensiven Vorbereitung bedarf. Die Zusammenstellung der Antragsdokumente ist entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung. Fehlen Dokumente oder sind diese unvollständig, wirkt sich das negativ auf den Zulassungsprozess aus.
Bitte sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot oder Interesse an der AQSIQ-Registrierung einfach an. Per Telefon unter +49-69-2713769150 oder per Email.
Die chinesische Zertifizierungsbehörde CQC (China Quality Certification Centre, chin. „中国质量认证中心“) hat am 05. Dezember 2014 einen neuen GB Standard (GB31241-2014) für Lithiumionenzellen und -batterien in portablen elektronischen Geräten veröffentlicht („Lithium ion cells and batteries used in portable electronic equipments―Safety requirements“). Dieser GB-Standard wird am 01. August 2015 in Kraft treten. Lithiumionenzellen und -batterien in portablen elektronischen Geräten sind noch kein Bestandteil des offiziellen CCC-Katalogs. Hersteller von Lithiumionenzellen und -batterien in portablen elektronischen Geräten haben jedoch nun die Möglichkeit, ihre Produkte freiwillig mit der CQC-Zertifizierung zertifizieren zu lassen. Die Zertifizierungsanträge können bereits jetzt bei der CQC eingereicht werden.
Im neuen Zeitalter der mobilen Geräte und Smartphones sind Akkumulatoren bzw. Lithiumionenzellen und-batterien ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Alltags. Daher hat die Zertifizierungsbehörde diese Produktkategorie nun in den CQC-Katalog aufgenommen. Der neue GB-Standard GB31241-2014 erhöht die Sicherheitsanforderungen an die Produkte erheblich und ist der erste GB Standard, der von der chinesischen Zertifizierungsbehörde für Lithiumionenzellen und-batterien in portablen elektronischen Geräten herausgegeben wurde. Zuvor wurden Lithiumionenzellen und-batterien nur nach der UN-Norm UN 38.3 (UN Transportation Tests) getestet. Mit der Implementierung eines neuen GB-Standards gewährleistet die chinesische Zertifizierungsbehörde einen erhöhten Verbraucherschutz.
Für die freiwillige CQC-Zertifizierung dieser Produkte sind Tests in über 30 Kategorien durchzuführen. Darunter fallen neben den üblichen Sicherheitsanforderungen (Sicherheitsparameter, Langlebigkeit, Markierung etc.) u.a. Tests zur Umweltverträglichkeit, Sicherheitsschaltungen und Lademerkmalen (z.B. Ladestrombegrenzung) an.
Sicherheitsprüfungen an Lithiumionenzellen und-batterien für portable elektronische Geräte stellen einen wichtigen Bestandteil der Qualitätssicherung dieser Produkte dar. Technische Kompetenzen der Produkte und deren Ausstattung können nur durch zertifizierte Prüflabore sichergestellt werden. Eine Zertifizierung dieser Produkte ist daher nicht nur wichtig, sondern stellt ein außerordentliches Merkmal der Wettbewerbsfähigkeit der Produkte auf dem chinesischen Markt dar.
Sie sind Hersteller von Lithiumionenzellen und-batterien für portable elektrische Geräte und interessieren sich für den neuen GB-Standard oder haben generell Interesse an chinesischen Standards? Dann kontaktieren Sie uns für mehr Details und eine ausführliche Beratung. Schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an unter +49-69-2713769150.
Lesen Sie mehr über die freiwillige CQC-Zertifizierung, CCC-Zertifizierung im Allgemeinen, GB Standards oder erfahren Sie mehr über den Ablauf und die Kosten. Auch stellen wir Ihnen im Detail unser CCC-Zertifizierungspaket vor und Sie können einen Überblick über unsere Referenzen erhalten.
Tiefgehende Informationen zu CCC finden Sie auch in unserem Wegweiser „CCC-Leichtgemacht“, den Sie hier als PDF-Datei herunterladen können und in unserem englischen Fachbuch „A Brief Guide to CCC: China Compulsory Certification“, das Sie hier direkt auf Amazon bestellen können.
Für April 2015 wurde von den chinesischen Zertifizierungsbehörden in Beijing ein neues Pilotprojekt angekündigt, das innerhalb der Freihandelszone Shanghai durchgeführt werden soll. Im Rahmen des Projekts soll auch bisher nicht authentifizierten Händlern der Verkauf von importierten Luxuslimousinen auf dem chinesischen Markt (der sogenannte „Parallelimport“) erlaubt werden. Bisher war der Verkauf von Fahrzeugen in China nur offiziellen und registrierten Händlern vorbehalten, was dazu führte, dass das Preisniveau von Luxusautos in China weit über dem der restlichen Welt liegt. Im Rahmen des Pilotprojektes soll sowohl der Wettbewerb angereizt, als auch das Angebot an chinesische Konsumenten erhöht werden.
Nach Aussage eines Rechtsanwalts, der an einer geschlossenen Sitzung des Ministeriums teilgenommen haben soll, ist dieses Projekt Teil einer großen „Anti-Monopol-Kampagne“, welche die Regierung zur Stärkung des Marktes und zu einer möglichen Preisreduzierung von importierten Fahrzeugen initiiert haben soll. Die aktuelle Differenz in der Preisfestlegung sowie die hohen Steuern führen beispielsweise dazu, dass ein BMW 650i xDrive in den USA für 97.900,00 USD verkauft wird, auf dem chinesischen Markt jedoch zu einem Preis von etwa zwei Millionen Yuan (ca. 320.179,00 USD) gehandelt wird.
Die bisherigen Regelungen führten zu der Entstehung und Etablierung eines „grauen Marktes“ für Autoverkäufe. Chinesische Käufer sind zwar in der Regel vorsichtiger geworden und achten verstärkt auf Qualitätsgarantien und After-Sales-Service, das Risiko für willkürliche und intransparente Preisgestaltung sowie mangelhaften Kundenservice ist jedoch extrem groß. Eine der wichtigsten Neuerungen des Pilotprojektes ist es, dass Käufer nun einen rechtlichen Anspruch auf Gewährleistungspakete haben sollen, unabhängig davon, ob das importierte Fahrzeug über eine authentifizierten Händler eingeführt wurde oder nicht.
Bereits mehr als 20 Händler haben sich für das Projekt beworben. 2014 sind die Verkäufe von Luxusfahrzeugen in China laut Angaben der Beratungsagentur Automotive Foresight (Shangai) Co Ltd., um mehr als ein Fünftel auf etwa 1,6 Millionen Fahrzeuge angestiegen. Dennoch machen sie weniger als 10 Prozent der gesamten Autoverkäufe auf dem chinesischen Markt aus. Mithilfe dieses neuen Projektes und einer möglichen späteren Ausweitung könnte ein steigendes Wachstum sowie ein größerer Gesamtmarktanteil realisiert werden.
Sie interessieren sich für unsere Leistungen rund um die CCC-Zertifizierung? Dann kontaktieren Sie uns! Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49-69-2713769150 an.
Weitere Informationen zu CCC finden Sie auch in unserem Wegweiser „CCC-Leichtgemacht“, den Sie hier als PDF-Datei herunterladen können und in unserem englischen Fachbuch „A Brief Guide to CCC: China Compulsory Certification“, das Sie hier direkt auf Amazon bestellen können.
Die chinesische Zertifizierungsbehörde CCAP („China Certification Centre for Automotive Products“, chin. 中汽认证中心) hat Anfang Januar 2015 wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass Zertifikatshalter von bestehenden CCC-Zertifikaten spätestens 90 Tage vor Ablauf der Gültigkeit einen Antrag auf Verlängerung stellen müssen.
Die Gültigkeit eines CCC-Zertifikates beträgt in der Regel fünf Jahre. Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung dieser Gültigkeit ist, dass man die jährlich vorgeschriebene Werksinspektion (Follow-Up Audit) durchführen lässt. Eine neue Regelung der Zertifizierungsbehörde hat nun festgelegt, dass Zertifikatshalter spätestens 90 Tage vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist einen Verlängerungsantrag für das bestehende CCC-Zertifikat stellen müssen. Auf diese Weise kann das CCC-zertifizierte Produkt weiterhin problemlos auf dem chinesischen Markt vertrieben werden. Nach Antragstellung für die CCC-Zertifikatsverlängerung wird ein neues CCC-Zertifikat von der Behörde ausgestellt, das für weitere fünf Jahre gilt.
Stellt der Zertifikatshalter nicht rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung für sein aktuell gültiges CCC-Zertifikat, so behält sich die Zertifizierungsbehörde vor, das Zertifikat außer Kraft zu setzen. Dies kann weitreichende Folgen für die Vermarktung der Produkte auf dem chinesischen Markt haben. Eine erneute Zertifizierung ist mit sehr viel mehr Aufwand verbunden als die Antragstellung für die Verlängerung.
Es ist sehr wichtig, die bestehenden CCC-Zertifikate auf dem aktuellsten Stand zu halten. Nicht nur die Fristen für Zertifikatsverlängerungen müssen eingehalten werden: Wenn sich Änderungen am Produkt oder im Qualitätsmanagement ergeben haben, ist der Hersteller ebenso verpflichtet, einen Änderungsantrag einzureichen.
Auch Aktualisierungen von Regularien seitens der chinesischen Behörden, wie z.B. der Bekanntgabe von neuen GB-Standards und Durchführungsbestimmungen sind Ereignisse, die zur Folge haben, dass der Hersteller Änderungsanträge stellen muss.
Nähere Informationen zu diesem Thema können Sie auch auf unserer Seite „CCC Änderungsmanagement“ lesen.
Sind Sie im Besitz eines CCC-Zertifikates, das bald abläuft oder sind Sie sich unsicher ob Ihr Zertifikat den neuen Durchführungsbestimmungen entspricht? Wir unterstützen Sie gerne bei allen CCC-relevanten Themen – von der Antragstellung, Verlängerung bis hin zur Änderung Ihres bestehenden CCC-Zertifikats. Wir klären Ihre individuellen Anforderungen für Sie gerne direkt mit der chinesischen Behörde ab.
Wenn Sie Fragen zur Antragstellung von Zertifikatsverlängerungen oder -änderungen haben oder sich generell rund um die CCC-Zertifizierung (CCC-Zertifizierungsablauf, Kosten, CCC-Zertifizierungspaket etc.) informieren möchten, rufen Sie uns einfach an unter +49-69-2713769150 oder schreiben Sie uns eine Email.
Am 26.03.2015 findet in Berlin die nächste ganztägige Schulung zum Thema „Rundum informiert zum China Compulsory Certificate (CCC) – Zertifizierungsanforderungen und -verfahren“ statt, welche wir gemeinsam mit der TÜV Süd Akademie durchführen.
Ziel dieser Veranstaltungen ist es den Teilnehmern ein tiefgreifendes Verständnis bezüglich der CCC-Zertifizierung zu vermitteln. Zudem sollen der Ablauf und Umfang dieser Zertifizierung für den chinesischen Markt und die immer wieder auftretenden Probleme und Schwierigkeiten ausführlich beleuchtet werden. Außerdem wird ein Überblick über die wichtigen chinesischen nationalen Normen (GB-Standards) gegeben, welche wichtig sind, um festzustellen, ob Produkte unter die CCC-Zertifizierungspflicht fallen.
Zudem werden Beispiele zu speziellen Produktgruppen gegeben, bei welchen neben in der CCC-Zertifizierung noch weitere Zertifizierungen verpflichtend sind, wie beispielsweise das CEL (China Energy Label) oder die NAL (Network Access License). Diese durchaus wichtige Problematik weiterer verpflichtenden Zertifizierungen, welche Hersteller oft unbewusst vernachlässigen, führt immer wieder dazu, dass die Einfuhr trotz CCC-Zertifizierung nach China verweigert wird. Des Weiteren wird bei den Schulungen ein besonderer Fokus auf die Regelungen für Ersatzteillieferungen nach China gelegt, welche Hersteller vermehrt vor große Herausforderungen stellen.
Mehr Informationen zu dieser Veranstaltungsreihe finden Sie hier direkt auf der Seite der TÜV Süd Akademie. Die folgenden Termine sind für das Jahr 2015 geplant:
26.03.2015 – Berlin
24.09.2015 – Frankfurt
23.11.2015 – München
26.10.2015 – Stuttgart
Zudem werden auch spezielle Veranstaltungen zu den „Zertifizierungsanforderungen und -verfahren in der Volksrepublik China im Bereich Automotive“ angeboten, wo den Teilnehmern ausschließlich Fachwissen über die CCC-Zertifizierungsanforderungen im Bereich Automotive übermittelt wird. Hier sind folgende Termine geplant:
22.04.2015 – München
07.09.2015 – Stuttgart
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen und den Inhalten im Bereich Automotive können Sie hier finden.
Gerne können Sie auch regelmäßig den Bereich „Schulungen“ auf unserer Webseite besuchen, wo wir Sie regelmäßig über weitere Schulungen, Vorträge und über die Möglichkeit von In-House-Schulungen informieren.
Möchten Sie sich vorab schon einmal über die CCC-Zertifizierung im Allgemeinen, über den Ablauf und die Kosten informieren? Sehr gerne können Sie unsere Webseite besuchen, wo wir Ihnen umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen. Auch stellen wir Ihnen im Detail unser Zertifizierungspaket vor und Sie können einen Überblick über unsere Referenzen erhalten. Ausführlichere Informationen lesen Sie in unserer kostenfreien Broschüre „CCC-Leichtgemacht“, die Sie hier als PDF-Datei herunterladen können und in unserem englischen Fachbuch „A Brief Guide to CCC: China Compulsory Certification“, das Sie hier direkt auf Amazon bestellten können.
Zögern Sie nicht, uns auch persönlich zu kontaktieren. Schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns unter +49-69-2713769150 an. Wir unterstützen Sie gerne.
Am Dienstag den 17. März 2015 wird die MPR China Certification GmbH bei einer Veranstaltung der IHK Gießen-Friedberg zum Thema „20. Arbeitskreis China“ einen Vortrag über die CCC-Zertifizierungen halten. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich einen tieferen Einblick in diese Thematik geben zu lassen und uns einmal persönlich kennen zu lernen. Wir würden uns freuen, wenn Sie auch im Anschluss an die Veranstaltung die Möglichkeit nutzen, persönlich mit uns über Ihre persönlichen Belange zum Thema der CCC Zertifizierung zu sprechen und wir Ihre speziellen Fragen beantworten können.
Bereits seit 2005 besteht der „Arbeitskreis China“ und wird durch den IHK-Verbund Mittelhessen, (IHK Gießen-Friedberg, IHK Lahn-Dill, und IHK Limburg), durchgeführt. Der Schwerpunkt dieser Veranstaltungen liegt auf den Markteintrittsbedingungen und den entsprechenden Markteintrittsmöglichkeiten für Unternehmen. Die Veranstaltungen sollen zudem auch dazu genutzt werden, um einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern, welche mit dem China-Geschäft betraut sind, zu fördern.
Die Veranstaltung findet am 17.03.2015 im Hauptgebäude der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg, Lonystraße 7, 35390 Gießen, von 15.00 bis 17.00 Uhr statt.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Webseite der IHK Gießen-Friedberg, wo Sie sich in Kürze zu der Veranstaltung anmelden können.
Wir, die MPR China Certification GmbH, unterstützen seit 2005 hunderte von Unternehmen weltweit bei Zertifizierungen im Bereich CCC (China Compulsory Certification). Zudem haben wir auch einen Fokus auf das CEL (China Energy Label) und die CFDA (Chinese Medical Products Registration at China State Food and Drug Administration) gelegt. Neben der Zertifizierung für Produkte bieten wir auch Dienstleistungen im Bereich der Zollabwicklung an. Durch unsere langjährigen Erfahrungen kennen wir die auftretenden Probleme am chinesischen Zoll genau und können für Sie eine stressfreie Einfuhr Ihrer Waren nach China durchzuführen.
Falls Sie vorab schon nähere Informationen über die CCC-Zertifizierung im Allgemeinen, über den Ablauf und die Kosten erhalten möchten, besuchen Sie unsere Webseite. Auch stellen wir Ihnen im Detail unser Zertifizierungspaket vor.
Ausführlichere Informationen lesen Sie in unserer kostenfreien Broschüre „CCC-Leichtgemacht“, die Sie hier als PDF-Datei herunterladen können und in unserem englischen Fachbuch „A Brief Guide to CCC: China Compulsory Certification“, das Sie hier direkt auf Amazon bestellten können.
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Die chinesische Zertifizierungsbehörde CQC (China Quality Certification Centre, chin. „中国质量认证中心“) hat Mitte Januar 2015 bekannt gegeben, dass im Laufe des Jahres 2015 ein neuer GB-Standard (GB steht für Guobiao, chinesisch für „Nationaler Standard“) für Haushaltsgeräte und ähnliche elektronische Produkte mit speziellen Anforderungen für Eismaschinen veröffentlicht wird: GB4706.13-2014. Dieser neue GB-Standard wird am 01. Januar 2016 in Kraft treten. Produkte, die nach dem alten GB-Standard GB4706.13-2008 zertifiziert wurden, müssen ab dem Jahr 2016 den Regularien des neuen GB-Standards entsprechen. Sobald der neue GB-Standard in Kraft tritt müssen sich alle Zertifikatsänderungen und neue CCC-Zertifizierungen auf den neuen Standard beziehen.
Bevor der neue GB-Standard im Jahr 2016 in Kraft tritt, müssen vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden um eine reibungslose Durchführung und Annahme von CCC-Änderungszertifizierungen durch die Zertifizierungsbehörde zu gewährleisten. Auch potenzielle Antragsteller werden in diesen Vorbereitungen berücksichtigt: Die chinesische Zertifizierungsbehörde CQC wird in China eine Konferenz abhalten, die sowohl für Mitglieder der Zertifizierungsbehörde als auch für Interessenten bestimmt ist. Die Teilnahme ist kostenfrei und setzt lediglich eine vorherige Anmeldung voraus. Die Konferenz wird an drei Standorten stattfinden: Am Donnerstag, den 22. Januar 2015 in Shunde und Hangzhou sowie am Freitag, den 23. Januar 2015, in Hefei. In der Konferenz werden änderungsrelevante Punkte rund um Eismaschinen thematisiert. Die Konferenz wird ein Hauptaugenmerk auf folgende drei Themen setzen:
Wie die endgültigen Regularien des GB-Standards für Haushaltsgeräte und ähnliche elektronische Produkte mit speziellen Anforderungen für Eismaschinen aussehen werden, bleibt vorerst offen. Wir halten Sie auf unserer News-Seite auf dem Laufenden.
Sie interessieren sich für die Aktualisierung des GB-Standards für Eismaschinen oder haben generell Interesse an chinesischen Standards?
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Auch können Sie sich ausführlich über die CCC-Zertifizierung im Allgemeinen auf unserer Webseite informieren und mehr über GB Standards, den Ablauf und die Kosten erfahren. Auch stellen wir Ihnen im Detail unser CCC-Zertifizierungspaket vor und Sie können einen Überblick über unsere Referenzen erhalten.
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Für einen Artikel über die AQSIQ-Registrierung für den chinesischen Markt hat die Fachzeitschrift „RECYCLING magazin“ den Geschäftsführer der MPR China Certification GmbH, Herrn Julian Busch, kürzlich zu seinen Erfahrungen und Ansichten befragt. Auszüge aus dem Interview wurden in dem Beitrag „Eile ist geboten“ in der Dezemberausgabe des Magazins (Ausgabe 23/2014) veröffentlicht. Der Artikel beschäftigt sich sowohl mit der chinesischen AQSIQ-Lizenz für ausländische Exporteure, die Recyclingmaterial in die V.R. China exportieren möchten, als auch mit der SEPA-Lizenz, die chinesische Unternehmen für die Einfuhr von Recyclingmaterialien vorweisen müssen.
Verantwortlich für die Ausstellung und Verwaltung der “License of Registration for Overseas Supplier Enterprise of Imported Solid Wastes as Raw Materials” ist die chinesische Behörde AQSIQ (chin.: 国家质量监督检验检疫总局, „General Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine“) mit Sitz in Beijing. Die Institution ist die ranghöchste Zertifizierungsbehörde, der alle anderen ausführenden Stellen (z.B. CQC, CCAP, CCIC) unterstellt sind.
Neben den Schwierigkeiten, die bei der Antragstellung für eine AQSIQ-Lizenz aufkommen können und der Komplexität des gesamten Prozesses, greift der Artikel im Journal „RECYCLING material“ eine Schätzung des Bureau of International Recycling (BIR) auf, nach der Ende 2014 die AQSIQ-Zulassungen von rund 500 Recyclingunternehmen ausgelaufen sind. Darüber hinaus werden die Fristen erläutert, die bspw. für die Verlängerung einer AQSIQ-Lizenz unbedingt einzuhalten sind.
Den Artikel ist nur im Print erschienen, Sie können diesen jedoch auch hier exklusiv und kostenfrei abrufen.
Herr Julian Busch hat bereits zahlreiche Zeitschriftenartikel und Online-Beiträge zu den Themen Markteintritt in China und Produktzulassungen für den chinesischen Markt veröffentlicht. Hier finden Sie eine Übersicht über sämtliche Publikationen.
Sie beabsichtigen den Export von Rohstoffen (z.B. Recyclingmaterial, Altpapier, Altmetall) nach China und benötigen eine AQSIQ-Lizenz?
Wir beraten Sie umfassend bei der Erlangung der AQSIQ-Registrierung! Die Erlangung der AQSIQ-Lizenz ist ein aufwendiger und komplexer Prozess, der einer intensiven Vorbereitung bedarf. Die Zusammenstellung der Antragsdokumente ist entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung. Fehlen Dokumente oder sind diese unvollständig, wirkt sich das negativ auf den Zulassungsprozess aus.
Bitte sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot oder Interesse an der AQSIQ-Registrierung einfach an. Per Telefon unter +49-69-2713769150 oder per Email.
Bitte sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot oder Interesse an der AQSIQ-Registrierung einfach an. Per Telefon unter +49-69-2713769150 oder per Email.
Die chinesische Behörde AQSIQ (General Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine) hat am 31.12.2014 bekannt gegeben, dass der Produktkatalog zur „Einfuhr von Abfallmaterialien und Recyclingprodukten in die V.R. China“ aktualisiert wurde. Der überarbeitete Produktkatalog tritt am 01. Januar 2015 in Kraft und gilt für alle Recyclingmaterialien, die in die VR China importiert werden.
Der im Jahr 2009 eingeführte Katalog, der die Einfuhrbestimmungen von Abfallmaterialien und Recyclingprodukten festlegt, wurde in Zusammenarbeit mit dem chinesischen Umweltministerium, Handelsministerium und der Kommission für nationale Entwicklung und Reform sowie der Allgemeinen Zollverwaltung in der V.R. China ausgearbeitet.
Die Aktualisierungen des Produktkatalogs wurden unter Berücksichtigung der relevanten Gesetze zur Vermeidung und Kontrolle von Umweltschäden durch Abfallmaterialien sowie im Einklang mit den offiziellen administrativen Maßnahmen zum Import von Recyclingmaterialien verfasst.
Der Produktkatalog über die Einfuhrbestimmungen von Recyclingprodukten besteht aus drei Teilen:
Zu den verbotenen Abfallmaterialien gehören u.a. tierische Abfallprodukte, abgelaufene Medikamente, Bruchglas, Altöl oder Altkleider. Die Liste von Abfallmaterialien, die nicht in die V.R. China eingeführt werden dürfen, unterteilt sich in insgesamt zwölf Produktkategorien. Einfuhrbeschränkte Recyclingmaterialien sind z.B. Altpapier, Kunststoffabfälle oder Silikon-Abfälle. Zu den erlaubten Recyclingmaterialien, die relativ problemlos eingeführt werden können, gehören u.a. Abfallmaterialien von Holz.
Egal um welches Recyclingmaterial es sich handelt, ist es wichtig, dass man vor dem Export der Rohstoffe nach China sicherstellt, welche Regularien man beachten muss. Als Exporteur von Abfallmaterialien und Recyclingmaterial nach China ist man verpflichtet, eine
AQSIQ-Registrierung vorzunehmen. Dieses Registrierungssystem soll sicherstellen, dass die eingeführten Materialien ungefährlich sind und den chinesischen Umweltstandards entsprechen. Die Registrierung für Exporteure von Abfallmaterialien und Recyclingmaterial wird von der chinesischen Behörde AQSIQ verwaltet. Nach der AQSIQ-Registrierung steht Ihrem Rohstoffexport nach China nichts mehr im Wege.
Möchten Sie Recyclingmaterial nach China exportieren und wissen nicht, ob diese den chinesischen Regularien entsprechen?
Wir überprüfen kostenlos für Sie, ob für die Ausfuhr Ihrer Materialien eine AQSIQ-Lizenz erforderlich ist. Bitte teilen Sie uns dafür einfach die Bezeichnung Ihrer Rohstoffe in englischer Sprache und die Zolltarifnummer per Email mit.
Bitte sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot oder Interesse an der AQSIQ-Registrierung einfach an. Per Telefon unter +49-69-2713769150 oder per Email.